Praxis Scheibner
Psychosoziale Beratungspraxis

Pädagogische Diagnostik & Förderung

Damit Lernen gelingen kann, braucht es ein genaues Verständnis der individuellen Ausgangssituation. 


Pädagogische Diagnostik ermöglicht es, 

Lernschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu fördern.


Bild von Nguyen Dang Hoang Nhu aus Unsplash

Am Beginn jeder pädagogischen Diagnostik steht ein ausführliches Anamnesegespräch. Dabei erfasse ich wichtige Hintergrundinformationen und das konkrete Anliegen. Im Anschluss werden je nach Problematik unterschiedliche standardisierte und objektive Testverfahren und Methoden eingesetzt, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten. Nach erfolgter Analyse und Beobachtung wird ein entsprechendes Förderkonzept erarbeitet und besprochen. 

Sämtliche Testverfahren basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und zeichnen sich durch eine hohe Validität (= der Grad der Genauigkeit, mit dem ein Testverfahren das misst, was es messen soll) aus.

  • Pädagogisches Dyslexia Screening (DRC)
  • Lese‑ und Rechtschreibtests (alters- und stufengerecht)
  • Diagnostikum für Dyskalkulie / Rechenschwäche
  • Konzentrationstests



Eine sinnvolle Förderung will gut vorbereitet und geplant sein!

Auf Basis des Förderkonzepts arbeite ich auf mehreren Ebenen: Verbesserung der Aufmerksamkeit, Training relevanter Wahrnehmungsbereiche sowie gezieltes Üben von Lesen, Schreiben und Rechnen. Die AFS‑Methode bildet dabei eine bewährte Grundlage, ergänzt durch Motivation und Ressourcenstärkung.

Bild von Vitaly Gariev aus Unsplash


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Pädagogische Förderung – und wann weitere Abklärung sinnvoll ist 


Mein Angebot setzt bewusst im präventiven Bereich an. Ziel ist es, Lernschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu bearbeiten, damit sich keine manifeste Störung im Sinne der ICD‑10‑Klassifikation (F81) entwickelt. Wenn sich im Verlauf zeigt, dass eine pädagogische Förderung allein nicht ausreicht oder zusätzliche medizinische bzw. psychologische Abklärungen notwendig sind, empfehle ich eine weiterführende klinische Diagnostik.

Gemäß den Richtlinien des Bildungsministeriums (Rundschreiben 24/2021) darf eine Lese‑/Rechtschreibstörung nach ICD‑10 oder den AWMF‑S3‑Leitlinien ausschließlich durch klinische Psycholog:innen oder durch ein ärztliches Gutachten festgestellt werden. Eine Lese‑/Rechtschreibstörung ist dabei klar von einer Lese‑/Rechtschreibschwäche zu unterscheiden.

Unabhängig davon biete ich selbstverständlich individuelle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit bereits diagnostizierten Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten an – auf Basis anerkannter Methoden und im Sinne einer gezielten, ressourcenorientierten Individualförderung.

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